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Das öffentliche Leben steht praktisch still. Trotzdem wollen die Luzerner Behörden die Wahlen vom 29. März durchführen.
Die briefliche Stimmabgabe sei aktuell gewährleistet und die persönliche Stimmabgabe an der Urne unter Einhaltung der Regeln des Bundes weiterhin möglich. Das sagt Erwin Rast, Kommunikationsbeauftragter des Luzerner Justiz- und Sicherheitsdepartements (JSD), gegenüber der «Luzerner Zeitung».
Das JSD ist im Kanton Luzern zuständig für die Gemeindewahlen, die am 29.März stattfinden. Falls die Behörden eine Ausgangssperre verhängt werden sollte, könnte sich die Ausgangslage noch einmal ändern.
Auch Urnenabstimmungen könnten in der aktuellen Situation durchgeführt werden. Das JSD hat die Gemeinden aber darauf aufmerksam gemacht, organisatorische Massnahmen zum Schutz der Mitglieder zu treffen.
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