Geldstrafe wegen Kommissionszahlungen
Ein ehemaliger Mitarbeiter des Schweizer Rüstungsunternehmens Ruag ist per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 27’000 Franken verurteilt worden. Die Bundesanwaltschaft bestätigt einen entsprechenden Artikel der Tamedia-Zeitungen.
Demnach hat der Mitarbeiter Kommissionszahlungen von rund 150’000 Franken zu Unrecht bezogen. Es geht um angebliche Waffengeschäfte mit Russland, über welche die Ruag 2018 durch Whistleblower informiert worden war.
Dem Mitarbeiter war auch vorgeworfen worden, er habe gegen das Kriegsmaterialgesetz verstossen. Dafür hat die Bundesanwaltschaft jedoch keine Beweise gefunden und das Verfahren eingestellt.
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