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So sieht's an der Hundefreilaufzone am Churchill Quai aus.
Der Stadtrat will in diesen Tagen die Hundewiese am Churchill-Quai definitiv einrichten lassen. Das passt der IG Churchill überhaupt nicht. Sie reicht eine Aufsichtsbeschwerde ein.
Für die Verantwortlichen der Stadt Luzern ist klar: Die Hundefreilaufzone Churchillquai hat sich in der zweijährigen Pilotphase bewährt. Sie würde in angemessener Intensität genutzt und die allgemeine Situation vor Ort habe sich verbessert, heisst es in einem Schreiben der Stadt an die IG-Churchillquai.
«In diesen Tagen» soll die Hundewiese nun definitiv eingerichtet werden, heisst es weiter. Dabei sollen auch «verschiedene Verbesserungsmassnahmen» umgesetzt werden.
Ausnahmslose Leinenpflicht gefordert
Die IG-Churchill hingegen befürchtet, dass Hundetourismus und das Auftauchen von Listenhünden zunehmen. Sie reagiert nun prompt mit einer Aufsichtsbewschwerde gegen den Luzerner Stadtrat.
Mit der definitiven Weiterführung verstosse die Stadt gegen die kantonale Hundeverordnung. Das Argument: Der Stadtrat habe selbst den Churchillquai als «Parkanlage» qualifiziert. Deshalb sei laut kantonaler Verordnung eine «ausnahmslose Leinenpflicht» zwingend. Der Ball liegt nun beim Kanton, diese Beschwerde zu beurteilen.