Kanton Luzern fordert Anpassung im NFA

Gegen den «Systemfehler» im Finanzausgleich

Unternehmensgewinne würden im nationalen Finanzausgleich zu stark gewichtet, findet die Luzerner Regierung. Aufgrund dieses «Systemfehlers» sinken die Beiträge für den Kanton Luzern überdurchschnittlich. Luzern appelliert deshalb an den Bundesrat.

Luzern hat ein Problem mit dem nationalen Finanzausgleich (NFA): Die sinkenden Zahlungen aus dem NFA fressen das Steuerwachstum mehrheitlich weg. Darum will die CVP-Fraktion im Kantonsrat den NFA korrigieren. Sie forderte mit einer Motion, dass sich positive Entwicklungen der Kantone bei den NFA-Zahlungen lohnen müssen (zentralplus berichtete).

Wenn der Kanton Luzern zusätzliche Steuereinnahmen von 1 Franken erhält, würden gleichzeitig die Einnahmen aus dem NFA um 1,10 Franken sinken. «Dieser Fehlanreiz ist stossend und ungerecht», so die CVP. Darum müsse der Kanton Luzern eine Kantonsinitiative zur Abschaffung dieser Fehlanreize einreichen.

Der Regierungsrat ist gleicher Meinung, wie seine Stellungnahme nun zeigt – er erklärt die Motion für erheblich. Die Strategie des Kantons Luzern sei, durch gestärkte eigene Ressourcen die Abhängigkeit von den Einnahmen aus dem NFA zu verkleinern. Diese Strategie sei richtig, der Kanton Luzern habe seine Finanzkraft im Vergleich zum nationalen Durchschnitt stark verbessert – auch wenn die Ertragsausfälle aus dem NFA rascher erfolgt seien als erwartet.

Zwischen 2008 und 2017 hat das Ressourcenpotential des Kantons Luzern um 49 Prozent zugenommen, schweizweit waren es nur 30,7 Prozent. Dass die Mindererträge aus dem NFA den positiven Effekt übersteigen, führt der Kanton auf einen «Systemfehler bei der Gewichtung der Unternehmensgewinne im NFA» zurück.

Der Regierungsrat fordert vom Bundesrat, diesen Systemfehler so schnell wie möglich zu beheben: «Vordringlichstes Anliegen des Kantons Luzern im NFA ist deshalb die tiefere Gewichtung der Unternehmensgewinne», schreibt der Regierungsrat. Unternehmensgewinne liessen sich steuerlich weniger stark ausschöpfen als natürliche Personen wegen der Mobilität des Kapitals, heisst es weiter.

Gewinne von Holdings würden heute schon tiefer gewichtet, «dieses Prinzip liesse sich ohne technische Probleme auf alle juristischen Personen anwenden», so die Antwort. Mit der USR III wäre eine entsprechende Lösung vorgesehen gewesen, nach dem Volks-Nein verzögere sich diese Reform aber.

Wenn auch der Kantonsrat die Motion unterstützt, muss der Regierungsrat eine Kantonsinitiative ausarbeiten. Diese käme dann nochmals vors Parlament.

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