Kanton Luzern am Limit

Geflüchete müssen in Zivilschutzanlagen, dann in Gemeinden

Geflüchtet müssen jetzt in Zivilschutzanlagen untergebracht werden. (Bild: Emanuel Ammon/AURA)

Aufgrund der anhaltend hohen Zahlen von Geflüchteten nimmt der Kanton nun die Gemeinden in die Verantwortung. Der Kanton weist ihnen nun definitiv Geflüchtete zu. Obwohl das im Kanton Luzern eine Ausnahme ist. Bis dahin müssen einige in Zivilschutzanlagen.

Der Kanton ist mit dem anhaltend starken Zustroms von schutzsuchenden Personen aus der Ukraine und anderen Migrationsbewegungen überfordert. Er kann die Unterbringung von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich nicht mehr alleine mit kantonalen Unterbringungsmöglichkeiten und privaten Angeboten decken.

Daher hat der Luzerner Regierungsrat nun die zuständige Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) beauftragt, Geflüchtete den Luzerner Gemeinden zuzuweisen. Der Verteilschlüssel beträgt neu 0.0235. 

Im Kanton Luzern braucht es rund 10'000 Plätze für Geflüchtete

In der Schweiz haben bisher über 55'000 Menschen aus der Ukraine Zuflucht gesucht und den Status S beantragt. Gemäss Schätzungen des Staatssekretariats für Migration SEM könnten je nach Kriegsverlauf über Sommer und Herbst monatlich zwischen 7’000 und 15’000 Personen hinzukommen.

Hinzu kommen weiter Personen, die sich in einem ordentlichen Asylverfahren befinden. Von den rund 120'000 Personen aus dem Asyl- und Fluchtbereich in der Schweiz sind dem Kanton Luzern 4,8 Prozent zugeteilt. Das entspricht 5'663 Zuweisungen aus dem Bereich der Geflüchteten. Mit jenen aus dem Asylbereich sind es insgesamt 9'500 Plätze, die im Kanton für die Unterbringung zur Verfügung stehen müssen.

Der Kanton ist bei der Unterbringung am Limit

Im Kanton Luzern ist gewöhnlich in den ersten zehn Jahren der Kanton für die Unterbringung von Personen aus dem Migrationsbereich zuständig. Eine direkte Zuweisung an die Gemeinden ist nicht vorgesehen.

Bisher konnte der Kanton Luzern knapp 1'400 zusätzliche Plätze in kantonalen Unterbringungen schaffen. Da allerdings jede Woche rund 100 Personen hinzukommen, reichen diese Kapazitäten nicht mehr aus. Zudem können viele Privatpersonen keine dauerhafte Unterbringung für Geflüchtete anbieten. Daher kommt es auch dort zu einer mittelfristigen Umplatzierung.

Geflüchtete kommen zuerst in Zivilschutzanlagen

Bis der Kanton die Zuweisung an die Gemeinden organisiert hat, werden Geflüchtete in Grossunterkünften und Zivilschutzanlagen untergebracht. Die Regierung bereitet diese Unterkünfte derzeit für eine Überbrückung von mehreren Monaten vor.

Der Kanton kann gemäss Sozialhilfegesetz die Gemeinden verpflichten, Unterkünfte zur Verfügung zu stellen. Die Kostenübernahme bleibt weiterhin beim Kanton. Von dieser Möglichkeit macht der Kanton jetzt Gebrauch. Zudem wird der provisorisch bestimmte Verteilschlüssel von 0.017 aufgrund der Prognosen des SEM angepasst und beträgt nun 0.0235.

Die Details der Zuweisungen an die Gemeinden werden in der Woche von 20. Juni kommuniziert.

Guido Graf entschuldigt sich bei den Gemeinden für Zuweisungen

Dem Regierungsrat und Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements, Guido Graf, ist dies unangenehm. Er möchte die Zuweisung nur so lange beibehalten, wie es nötig sei. «Die Bewältigung dieser Lage ist leider nicht nur ein Sprint, sondern ein Marathon. Wir brauchen nun die zumindest vorübergehende Unterstützung der Gemeinden, um diesen zu bewältigen und es ins Ziel zu schaffen. Für den grossen Support danke ich den Gemeinden herzlich», so Graf. 

Verwendete Quellen
  • Medienmitteilung des Kantons Luzern
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon