Gelbringfalter als Zeichen der Artenvielfalt

Gefährdete Schmetterlingsart erstmals in Zug gesichtet

Der Gelbringfalter präsentiert seine unverkennbare Flügelunterseite auf einem Haselstrauch.

(Bild: zVg)

Im Kanton Zug wurde erstmals ein Gelbringfalter entdeckt. Die Population der stark gefährdete Schmetterlingsart gelte es nun zu stärken und das punktuelle Vorkommen zu sichern.

Gesichtet und fotografiert hat den Gelbringfalter vor wenigen Tagen in einem Waldnaturschutzgebiet der Korporation Walchwil Forstwart Dominic Hürlimann. Dieser meldete die erfreuliche Entdeckung umgehend dem für Waldnaturschutzmassnahmen im Kanton Zug zuständigen Amt für Wald und Wild der Direktion des Innern.

Die Präsenz des in der Schweiz stark gefährdeten Tagfalters ist darum relevant, weil sie nachweise, dass die im Kanton Zug ergriffenen Massnahmen zur Artenvielfalt wirken, so Martin Ziegler, Leiter Abteilung Amt für Schutzwald, Waldbiodiversität und Naturgefahren im Amt für Wald und Wild.

Zu den Massnahem gehören unter anderem die Ausformung von locker bestockten Wäldern sowie die Pflege von Gebüsch-Strukturen und Waldlichtungen. Der Falter fühlt sich in halboffenen Orchideen-Föhrenwäldern beziehungsweise besonnten Lichtungen mit Grasbewuchs zu Hause.

«Grosser Erfolg für Artenvielfalt in Zug»

«Seine erstmalige Präsenz ist darum als grosser Erfolg für die Artenvielfalt und die Biodiversität im Kanton Zug zu werten», so Frau Landammann Manuela Weichelt. «Nun geht es darum, das punktuelle Vorkommen zu sichern und die Population zu stärken», sagt Martin Ziegler.

Auch bei «Info Fauna», dem Schweizerischen Zentrum für die Kartografie der Fauna in Neuenburg, hat man die Erfolgsmeldung aus Zug mit Freude zur Kenntnis genommen. Yannick Chittaro bestätigt diesen Erstnachweis für den Kanton Zug: «Es gibt auch keine historischen Belege, dass dieser sehr seltene, einheimische Tagfalter je im Kanton Zug vorkam.»

Benannt nach Flügelzeichnung

Der Gelbringfalter ist eine so genannte «flagship species». Dies bedeutet, dass Massnahmen zu seinen Gunsten auch unzähligen anderen Arten im gleichen Habitat zum Vorteil gereichen.

«Der Erstnachweis ist aber nicht nur eine Bestätigung für die Anstrengungen des Kantons in den Waldnaturschutzgebieten, er ist auch ein Erfolg für das gemeinsame Engagement von Kanton, Bund und der Waldbesitzerin Korporation Walchwil», so Ziegler.

Der anmutige Gelbringfalter ist nach der unverkennbaren Zeichnung auf seiner Flügelunterseite benannt. Auf ihr befinden sich auffällige, schwarze Augen, die von einem dünnen, gelben Rand eingefasst sind.

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