Gebüsst für die Maskenverweigerung

Ein Hausarzt aus dem Kanton Luzern, der sich vor zwei Jahren weigerte, in seiner Praxis die damals geltende Maskenpflicht durchzusetzen und der auch selber keine Maske trug, wurde zu einer Busse von 1000 Franken verurteilt.

Das zuständige Bezirksgericht bestätigte damit den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft. Demzufolge hat der Arzt wiederholt und vorsätzlich gegen die Epidemiegesetzgebung verstossen. Der Sachverhalt und die rechtliche Situa-tion seien klar, sagte der Gerichts-präsident bei der Urteilsverkündung.

Der Arzt hatte zu seinem Maskenverzicht gesagt, er habe dies aus medizinischen und ethischen Gründen getan. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle:swisstxt
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