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Luzern

Gastronomie opponiert gegen Rückzahlung von Covid-Geldern

Während des Lockdowns mussten die Gastrobetriebe schliessen. (Bild: bic)

Viele Gastronomieunternehmen haben während der Pandemie Härtefallgelder in Anspruch genommen. Der Verband Gastro Luzern will, dass die Betriebe die Gelder nicht mehr zurückzahlen müssen.

Mittlerweile sind drei Jahre vergangen, seitdem der Bundesrat den ersten Lockdown beschlossen hatte. Während des Lockdowns blieben die Türen der Gastronomiebetriebe geschlossen. Um die Betriebe vor finanziellen Verlusten zu schützen, hat der Kanton Luzern Härtefallfelder gesprochen (zentralplus berichtete).

Das Härtefallprogramm ist zwar abgeschlossen, aber noch immer gibt es Diskussionen um die Rückzahlung. Denn der Kanton möchte einen Teil der gesprochenen 265 Millionen Franken zurückfordern. Dass die Luzerner Gastronomie keine Freude an dieser Forderung hat, zeigte sich bereits vor einem Jahr (zentralplus berichtete).

Die Massnahme nennt sich Gewinnrückführung und verpflichtet Gewinn schreibende Unternehmen dazu, einen Teil der Gelder zurückzubezahlen. Konkret fordert der Kanton alle Unternehmen zur Rückzahlung von À-Fonds-Perdu-Beiträgen auf, welche in den Jahren 2020 und 2021 einen Gewinn geschrieben haben.

Gastro Luzern will Restaurants unterstützen, die nicht zurückzahlen wollen

Laut Gastro Luzern gehe es gar nicht, dass der Kanton Gelder zurückfordert, die ursprünglich als nicht zurückzuzahlende Beiträge an die Gastrobetriebe ausgerichtet wurden. Der Verband hat daher ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Gemäss dem Verband liegen die Resultate nun vor.

Wie eine Sprecherin von Gastro Luzern gegenüber der «Luzerner Zeitung» sagt, zeige das Gutachten, dass der Kanton die Rückzahlung der Beiträge fordert, obwohl dafür keine hinreichende rechtliche Grundlage bestehe. Näher darauf eingehen wolle der Verband aber aus taktischen Gründen nicht. Dies aufgrund allfälliger Gerichtsverhandlungen. Der Verband kündigt gegenüber der Zeitung aber bereits an, Mitglieder zu unterstützten, die gegen die Rückzahlungsforderungen vorgehen wollen.

Der Kanton zeigt sich ob des Vorgehens von Gastro Luzern überrascht. Es sei nicht das Ziel, dass private Unternehmensgewinne durch Steuergelder finanziert werden, sagt Marc Wagner, Fachverantwortlicher bei der Dienststelle Raum und Wirtschaft gegenüber der «Luzerner Zeitung». Der Kanton wolle alle Unternehmen gleich behandeln. Wagner weist darauf hin, dass die Härtefallregelung ab einem Umsatz von fünf Millionen Franken Sache des Bundes sei. Dort ist die Gewinnbeteiligung obligatorisch.

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