Fussball-WM: Keine Public Viewings in der Innenstadt
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Im Zusammenhang mit der Fussball-Weltmeisterschaft 2014 in Brasilien hat der Luzerner Stadtrat die Vorgaben für Public Viewings definiert. In der Innenstadt wird kein öffentlicher Grund für Public-Viewing-Veranstaltungen zur Verfügung gestellt. Trotz Problemen bei der letzten Austragung erhält das KKL eine Ausnahmebewilligung. Spiele, die nach Mitternacht beginnen, dürfen ausserdem nur in geschlossenen Räumen gezeigt werden.
Wie an der Europameisterschaft 2008 wird im Innenstadtbereich (Zone 1) kein öffentlicher Grund für Public-Viewing-Veranstaltungen zur Verfügung gestellt. Ausnahmen sieht der Stadtrat für das OK Luzerner Fest vor, sowie für das KKL, das mehrheitlich zwar auf privatem Grund stattfindet, aber den öffentlichen Grund in erheblichem Mass beeinflusst. Dem KKL wird das Public Viewing in der Seebar anlässlich der WM 2014 mit einer Ausnahmebewilligung und mit Auflagen betreffend Verkehr, Sicherheit, Lärm, Reinigung und Kommunikation bewilligt. Ein weiteres Ausnahmegesuch für ein Public Viewing in der Zone 1 ist noch pendent.
Gartenwirtschaften und Boulevardbetriebe
Gartenwirtschaften auf privatem Grund und Boulevardrestaurants auf öffentlichem Grund benötigen für die Übertragung der Spiele eine Bewilligung (www.veranstaltungen.stadtluzern.ch).
Dabei gelten folgende Regeln:
Erlaubt sind Fernsehgeräte bis zu einer Bildschirmdiagonalen von 3 m. Der Einsatz von Projektoren (Beamer), Verstärkeranlagen, Home-Cinema-Systemen und ähnlichen Ge-räten ist nicht erlaubt.
Fernsehgeräte dürfen nur in bereits bestehenden Gartenwirtschaften und Boulevard-Restaurants betrieben werden. Die Fläche der Gastwirtschaftsbetriebe darf nicht vergrössert werden.
Die Erlaubnis gilt nur für die Live-Übertragung von Fussballspielen der WM 2014 mit spätester Anspielzeit von 22 Uhr. Die Fernsehgeräte sind 30 Minuten nach Spiel-schluss abzuschalten.
Spiele mit späterer Anspielzeit dürfen nicht übertragen werden.
Ausserhalb der Kernzone 1 dürfen sich nur unmittelbar angrenzende Betriebe für die Nutzung von öffentlichem Grund bewerben. In der peripheren Zone 2 werden bis zu sechs Bewilligungen erteilt. Der Betrieb der Public Viewings darf frühestens eine Stunde vor Anpfiff des ersten Spiels aufgenommen werden.
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