Fragen zu russischen Vermögen geklärt

Die Schweiz kann keine privaten russischen Vermögenswerte beschlagnahmen. Das würde gegen die Schweizer Bundesverfassung und die geltende Rechts- ordnung verstossen. Zu diesem Schluss kommt eine Arbeitsgruppe des Bundes.

Die Analyse hatte der Bundesrat angeordnet. Hintergrund sind internationale Diskussionen, ob gesperrte russische Vermögen für den Wiederaufbau der Ukraine genutzt werden dürften. Dazu waren auch Vorstösse im Parlament eingegangen.

Die Analyse zeigt auch auf, dass ein solches Vorgehen nicht nur ein Verstoss gegen die Verfassung wäre, sondern auch internationale Verpflichtungen verletzt würden.

Quelle:swisstxt
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