Förderung der erneuerbaren Energien

Luzerner Regierung sorgt sich um Stromversorgung

Der Regierungsrat Luzern möchte mehr Freiheiten bei Investitionen in die Gebäudesanierung und Umstellung auf erneuerbare Energien. (Bild: zvg)

Der Luzerner Regierungsrat hat in der Vernehmlassung zur Revision des CO2-Gesetztes Stellung genommen. Er fordert stärkere Unterstützung bei der Umstellung auf erneuerbare Energien.

Nach der Ablehnung der Totalrevision des CO2-Gesetzes in der Volksabstimmung letzten Sommer wurden die Bestimmungen des geltenden Gesetzes bis 2024 verlängert. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat nun die Kantone eingeladen, zur Revision Stellung zu nehmen. Eine Weiterführung der Gesetzgebung nach 2024 ist für den Kanton unabdingbar. Vor allem für die Umsetzung des Luzerner Ziel «Netto null 2050».

Sorge um Versorgungssicherheit mit Strom

Der Regierungsrat hat Besorgnis geäussert bezüglich der Versorgungssicherheit mit Strom. Das aktuelle Weltgeschehen verdeutliche, dass die Abhängigkeit von ausländischer Energieversorgung reduziert werden müsse. Wenn bis 2050 die Senkung des Ausstosses von Treibhausgasen auf netto null wie auch Versorgungssicherheit der Schweiz gewährleistet sein soll, muss ein möglichst rascher Ausbau der erneuerbaren Energien gefördert werden. Dazu gehöre natürlich auch entsprechende Speichertechnologien und intelligente Steuerungen.

Flexiblere Finanzierungslösungen

Der Regierungsrat regt an, flexiblere Finanzierungslösungen für Investitionen von Gebäudeeigentümerinnen in erneuerbare Energien zu prüfen. Dies betrifft vor allem die starke Regulierung der Tragbarkeitsberechnungen von Krediten. Zudem kritisiert der Regierungsrat, dass die bis 2030 ausstehenden Emissionen zunehmend im Ausland kompensiert werden anstatt Massnahmen im Inland umzusetzen. Wirksame Massnahmen und Instrumente zum Erreichen der Klimaziele sollen in der Gesetzesvorlage vorgesehen werden.

Verwendete Quellen
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