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Die Luzerner Polizei hat sich im Januar eine spektakuläre Verfolgungsjagd mit einem Autofahrer quer durch die Innenstadt geliefert. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nach der Flucht aus Luzern wegen Gefährdung des Lebens – und die Aargauer Kollegen wegen einem Schuss.
In der Stadt Luzern haben sich Ende Januar dramatische Szenen ereignet. Die Luzerner Polizei wollte auf der Seebrücke eigentlich nur die Personalien eines Autofahrers kontrollieren – doch dieser ergriff kurzerhand die Flucht (zentralplus berichtete). Er trat aufs Gas und brauste in seinem Auto davon Richtung Pilatusplatz.
In der Hirschmattstrasse touchierte der Fluchtwagen erst ein Auto, das er überholte – und prallte dann frontal in einen weiteren Wagen, der ihm entgegen kam. Die Luzerner Polizei versuchte daraufhin, den Flüchtenden mit einem Schuss in die Reifen zu stoppen. Der 31-Jährige liess sich jedoch nicht aufhalten. Er schaffte es auf die Autobahn und über die Kantonsgrenze. Erst im Zürcherischen Obfelden endete die Verfolgungsjagd. Dort verursache der Flüchtige einen weiteren Unfall und beschädigte dabei zwei weitere Autos.
Verfolgungsjagd von Luzern nach Zürich – Schuss stoppt Flüchtigen nicht
Das Motiv für die Flucht ist bis heute unklar. Der Mann befindet sich noch immer in Untersuchungshaft, wie Simon Kopp bestätigt. Eine solche kann nur angeordnet werden, wenn entweder Fluchtgefahr, Wiederholungsgefahr oder Verdunkelungsgefahr besteht (zentralplus berichtete). «Wir führen im Moment die Untersuchung wegen Verdacht auf Gefährdung des Lebens und Hinderung einer Amtshandlung», so der Sprecher der Staatsanwaltschaft Luzern.
Die Frage, ob der Mann unter Drogen- oder Alkoholeinfluss gestanden hat, beantwortet Kopp nicht. Da das Verfahren derzeit noch läuft, kann er auch zu den Ergebnissen der Befragungen Auskunft geben. «Die weiteren Abklärungen sind noch hängig. Natürlich gilt die Unschuldsvermutung», schreibt er.
Untersucht wird neben den Vorwürfen des Autofahrers auch die Reaktion der Polizei, insbesondere der abgegebene Schuss. Allerdings erfolgt diese Untersuchung nicht intern. Wie es bei Schussabgaben durch die Polizei üblich ist, untersucht eine externe Kantonspolizei den Fall. Dies erlaubt eine neutrale Prüfung des Vorfalls. Darum hat die Staatsanwaltschaft Luzern die Kantonspolizei Aargau damit beauftragt, die Schussabgabe zu untersuchen (zentralplus berichtete).
- Mailkontakt mit Simon Kopp
- Medienmitteilung der Luzerner Polizei vom 31. Januar