FCL zahlt 870’000 Franken an Sicherheitskosten

Die Verhandlungen sind abgeschlossen: Der Kanton und der FC Luzern regeln den Beitrag für Polizeieinsätze neu. Beide Parteien haben den Kostenersatz für Polizeieinsätze im Umfeld von Fussballspielen neu ausgehandelt und eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. Im Jahr 2016 beteiligt sich der Fussballklub pauschal mit 870’000 Franken an den Polizeikosten. Die Vereinbarung bietet zusätzlich weitere Ansätze und Anreize zur Verhinderung von Gewaltausübung und zur Senkung der Polizeikosten.

Der FC Luzern leistet seit geraumer Zeit einen Beitrag an die Polizeikosten bei seinen Fussballspielen. Bis anhin beteiligte er sich jährlich mit 570‘000 Franken an den Polizeikosten, im Jahr 2016 wird der Anteil 870‘000 Franken betragen.

Die neue, ab 1. Januar 2016 geltende Vereinbarung wurde Mitte November 2015 durch die Vertragsparteien Justiz-und Sicherheitsdepartement (JSD) auf der einen und durch die FCL-Innerschweiz AG sowie die Swissporarena Events AG auf der anderen Seite unterzeichnet.

«Gestützt auf den eng gefassten rechtlichen und politischen Rahmen haben wir intensiv und konstruktiv verhandelt und am Ende eine machbare Lösung gefunden», sagt Regierungsrat Paul Winiker, Vorsteher des JSD. Die fünfjährige Laufzeit der Vereinbarung bringe beiden Partnern die erwünschte Planungssicherheit und Verbindlichkeit.

Kostenbeteiligung von annähernd 80 Prozent

Die neue Vereinbarung ersetzt jene vom 13. Dezember 2010. Die Aufhebung der bisherigen Vereinbarung wurde notwendig, nachdem in mehreren parlamentarischen Vorstössen eine höhere Kostenbeteiligung des FC Luzern gefordert wurde. Zudem tritt am 1. Januar 2016 das geänderte Gesetz über die Luzerner Polizei betreffend Kostenersatz für Polizeieinsätze bei Veranstaltungen in Kraft, mit dem das Verursacherprinzip in diesem Bereich stärker zur Anwendung gebracht werden soll.

Die neue Vereinbarung orientiert sich an diesem rechtlichen Rahmen sowie an der Beantwortung der parlamentarischen Vorstösse. Darin wurde eine Kostenbeteiligung von annähernd 80 Prozent der Vollkosten abzüglich der unentgeltlichen polizeilichen Grundversorgung als Zielgrösse bei der Neuverhandlung der Vereinbarung formuliert. Diese wird mit dem nun vereinbarten Beitrag von 870‘000 Franken für das Jahr 2016 eingehalten.

Jahrespauschale richtet sich neu nach Aufwand des Vorjahrs

Der jährlich neu definierte Pauschalbeitrag richtet sich jeweils nach dem effektiven Aufwand des Vorjahres: Wenn die Polizei weniger Aufwand ausweist, reduziert sich die Pauschale. Und entsprechend steigt sie, wenn der Sicherheitsaufwand zunimmt.

Zudem soll mit einem finanziellen Anreizsystem darauf hingewirkt werden, dass die Sicherheit im Inneren des Stadions – aber auch im öffentlichen Raum –verbessert wird. Einerseits wird dem Klub eine Kostenreduktion in Aussicht gestellt, wenn durch regelmässige Audits festgestellt wird, dass die Bewilligungsauflagen und die weiteren Erlasse vollumfänglich umgesetzt werden. Hier besteht eine maximal Reduktionsmöglichkeit von 100‘000 Franken

Andererseits kann der FC Luzern eine weitere Reduktionsmöglichkeit in der Grössenordnung von ebenfalls maximal 100‘000 Franken in Anspruch nehmen, wenn Ausschreitungen ausserhalb des Stadions ausbleiben.

Zusätzlich bietet die neue Vereinbarung die Möglichkeit, einen Anteil der Kostenbeteiligung in infrastrukturelle Massnahmen, die der Sicherheit dienen, zu investieren. Als maximale Obergrenze wurden jährlich 50‘000 Franken festgelegt.

Die Vereinbarung regelt zusätzlich auch die Beteiligung des FC Luzern und der Swissporarena an den Polizeikosten bei Spielen ausserhalb des Spielbetriebs der regulären Meisterschaft. So sollen Freundschaftsspiele, Cupspiele, internationale Spiele des FCL oder Länderspiele der Schweizerischen Nationalmannschaft bei geringem Sicherheitsrisiko unentgeltlich bleiben. Bei einem mittleren Sicherheitsrisiko werden pauschal 25’000 Franken, bei hohem Sicherheitsrisiko pauschal 50’000 in Rechnung gestellt.

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