Familiennachzug zu Unrecht verwehrt
Die Schweiz hat den Familiennachzug bei vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen zu Unrecht verwehrt. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg entschieden.
Vier vorläufig aufgenommene Flüchtlinge haben geklagt, dass ihr Recht auf Familienleben verletzt worden sei, weil die Schweiz ihre Gesuche um Familiennachzug abgewiesen habe.
Das Gericht kommt nun zum Schluss, es müsse in jedem Einzelfall eine sorgfältige Interessenabwägung gemacht werden. In einem Fall wurde das Gesuch abgelehnt, obwohl die Person voll arbeitstätig ist. Ihr Lohn würde aber für den Unterhalt von vier weiteren Familienangehörigen nicht ausreichen.
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