Den Aufsichtspflichten nachgekommen

Fall-VBL: Gutachten entlastet die kantonalen Behörden

In der Subventionsaffäre um die VBL geht es um über 20 Millionen Franken. (Bild: ida)

Die Subventionsaffäre um die Verkehrsbetriebe Luzern warf auch im Kantonsrat Fragen auf. Die Aufsichts- und Kontrollkommission des Kantonsrates wollte wissen, ob auf Seiten des Kantons den Aufsichtstätigkeiten nachgekommen wurde. Ein entsprechendes Gutachten bestätigt dies nun und entlastet auch den Verkehrsverbund Luzern.

Die meisten Fragen im «Fall VBL» bleiben noch auf absehbare Zeit offen und werden wohl erst vor einem Gericht geklärt werden (zentralplus berichtete). Eine der zu klärenden Fragen: Wer hätte durch seine Aufsichtspflicht Probleme erkennen und reagieren müssen?

Die Aufsichts- und Kontrollkommission (AKK) des Kantonsrates hat beim renommierten Spezialisten für Public Corporate Governance, Roland Müller, ein externes Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses hatte unter anderem zum Ziel, zu klären, ob die kantonalen Behörden ihren Aufsichtstätigkeiten in diesem Fall nachgekommen sind.

Regierungsrat wurde stets umfassen informiert

Wie die AKK mitteilt, kommt der Gutachter zum Schluss, dass die verschiedenen Aufsichtsgremien ihren gesetzlichen Pflichten nachgekommen seien und nirgends ein offensichtliches Fehlverhalten vorliege. So attestiert das Gutachten dem Regierungsrat als unmittelbare Aufsichtsbehörde ein insgesamt adäquates und zeitgerechtes Handeln. Er sei seitens des Verkehrsverbundes Luzern (VVL) und seitens des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements (BUWD) auch stets umfassend über den Stand der Dinge informiert worden.

Der Regierungsrat sieht sich darin bestätigt, dass der Kanton Luzern über eine gute Public Corporate Governance mit wirkungsvollen und zielführenden Instrumenten verfügt, heisst es in einer Stellungnahme der Regierung. Diese Instrumente seien in der «Causa VBL» korrekt angewendet worden. Dennoch will die Regierung bei gewissen Punkten über die Bücher, darunter etwa auch bei der Zusammensetzung des VVL-Verbundrates (zentralplus berichtete).

Verkehrsverbund hatte wenig Support vom Bund

Auch der VVL habe seine Aufsichtspflichten bezüglich der Verkehrsbetriebe Luzern jedoch wahrgenommen, obwohl der VVL mehr Druck auf die VBL hätte ausüben können, heisst es in der Mitteilung weiter. «Dabei habe aber der nötige Support durch das Bundesamt für Verkehr (BAV) gefehlt, welcher im Rahmen der komplexen Aufsichtsstruktur aber eine entscheidende Rolle spiele.»

Auch die Finanzkontrolle sei aktiv gewesen und habe den Fokus schon früh auf die Subventionsabrechnungen gelegt. Schliesslich beurteilt das Gutachten auch die Tätigkeit der AKK selbst als adäquat. Insgesamt funktionierten also die Aufsichts- und Kontrollmechanismen auf allen kantonalen Stufen, bilanziert die Kommission.

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3 Kommentare
  • Profilfoto von Marc Wieser
    Marc Wieser, 16.06.2021, 09:08 Uhr

    Die Aufsichts- und Kontrollkommission (AKK) des Kantonsrates ist eine paritätisch zusammengesetzte Kommission des Kantonsrates, die die Geschäftstätigkeit des Parlamentes überwacht. In dieser Kommission sitzen also gewählte Kantonsräte (Milizparlamentarier), die ein Auge auf die Geschäftstätigkeit des Kantonsparlaments haben.
    Nun ist das Kantonsparlament oder besser gesagt der Kanton Luzern ja bei der ganzen «Affäre» um den mutmasslichen Subventionsbetrug der VBL nur am Rande beteiligt (der Kanton Luzern ist Auftraggeber für den öffentlichen Verkehr über den Verkehrsverbund). Eine direkte Beteiligung an der VBL oder einen Einfluss in strategischen Steuerung der VBL hat der Kanton Luzern also nicht. Trotzdem hat die AKK ein externes Gutachten in Auftrag gegeben, die Reaktionen der Kantonsregierung und des Kantonsparlaments in der Affäre – also ihre eigenen Aktivitäten und die Aktivitäten der Kantonsregierung – zu untersuchen. Diese externe Firma kommt zum Schluss, dass die Reaktionen der Regierung und des Kantonsparlaments akkurat waren (obwohl ich mir gar nicht sicher bin, ob der Kanton überhaupt zu reagieren hatte, da er nur indirekt betroffen ist).

    Nun frage ich mich, Herr Hafen, was daran jetzt falsch sein soll, und was die Parlamentarier Ihrer Meinung nach besser machen sollten. Ich bin auf Ihre Antwort gespannt.

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  • Profilfoto von Lorelei
    Lorelei, 15.06.2021, 11:43 Uhr

    «Schliesslich beurteilt das Gutachten auch die Tätigkeit der AKK selbst als adäquat. Insgesamt funktionierten also die Aufsichts- und Kontrollmechanismen auf allen kantonalen Stufen, bilanziert die Kommission.»

    Die AKK bestellt ein vom Kanton bezahltes Gutachten. Das Gutachten bescheinigt dem Geldgeber Kanton und AKK im Gegenzug ein gutes Verhalten. Oh Wunder aber auch!

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    • Profilfoto von Hans Hafen
      Hans Hafen, 15.06.2021, 13:50 Uhr

      Der bezahlende Pöbel wird so mutmasslich zufrieden- und ruhiggestellt! Das sowas überhaupt geschluckt und für gut befunden wird, ist der eigentliche Skandal!!

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