«Falcon Private Bank» freigesprochen

Der ehemalige Chef der «Falcon Private Bank» und die Bank selbst sind von der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts in Bellinzona freigesprochen worden.

Das geht aus dem Urteilsdispositiv hervor, das am Montag veröffentlicht worden ist. Die Bundesanwaltschaft hatte dem Ex-Chef der Bank qualifizierte Geldwäscherei bei einem Aktienhandel vorgeworfen und der Bank mangelnde Massnahmen zur Bekämpfung von Geldwäscherei. In ihrer Kurzbegründung hält die Berufungskammer fest, dass eine widerrechtliche Geld-Transaktion nicht habe belegt werden können.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden.

Quelle:swisstxt
«Falcon Private Bank» freigesprochen
0 Kommentare
Apple Store IconGoogle Play Store Icon