F: Haftbefehl gegen Bashar al-Assad
Die französische Justiz hat einen Haftbefehl gegen Syriens ehemaligen Machthaber Bashar al-Assad erlassen.
Der Haftbefehl bezieht sich auf den Tod eines französisch-syrischen Doppelbürgers im Jahr 2017. Medienberichten zufolge starb der 59-Jährige, als sein Haus im Süden Syriens von Helikoptern der syrischen Armee bombardiert wurde. Frankreichs Justiz vermute, dass Assad den Angriff angeordnet habe, berichtet die Zeitung «Le Parisien».
Zudem hat Frankreich auch im Zusammenhang mit den Giftgasangriffen im August 2013 nahe der syrischen Hauptstadt Damaskus einen Haftbefehl gegen Assad erlassen. Bei diesen Angriffen kamen Hunderte Menschen ums Leben.
Quelle:swisstxt