EZB-Ankäufe nicht verfassungswidrig
Die Deutsche Bundesbank hat mit ihrer Teilnahme am Ankaufprogramm von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank nicht gegen die Verfassung verstossen, urteilte das Deutsche Bundesverfassungsgericht. Die Klagen des ehemaligen CSU-Politikers Peter Gauweiler und des AfD-Mitbegründers Bernd Lucke seien unzulässig und unbegründet. Vor einem Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht das Ankaufprogramm als teils verfassungswidrig eingestuft. Die Verhältnismässigkeit des Programms wurde vom Bundestag letzten Juli belegt. Die Politiker hatten eine erneute Überprüfung durch die Karlsruher Richterinnen und Richter gefordert.
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