Ex-Stadtschreiber schuldig gesprochen
Das Bundesgericht hat einen ehemaligen Stadtschreiber von Frauenfeld/TG der Wahlfälschung für schuldig befunden. Das Bundesgericht bestätigte ein Urteil des Bezirksgerichts Frauenfeld. Dieses hatte ihn bereits zu einer bedingten einjährigen Haftstrafe verurteilt.
Es geht im Fall um die kantonalen Wahlen im Thurgau im Jahr 2020. Damals kam es bei der Auszählung der Wahlzettel zu einem Fehler. 200 GLP-Wahlzettel wurden aus Versehen der SVP zugerechnet.
Laut dem Gericht versuchte der Stadtschreiber später den Fehler zu vertuschen, indem er einen Teil der GLP-Wahlzettel vernichtete und durch SVP-Wahlzettel ersetzte. Damit habe er sich der Wahlfälschung schuldig gemacht.
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