EuGH: Muster-Abgabe eingeschränkt
Pharma-Unternehmen dürfen keine Gratismuster von verschreibungspflichtigen Medikamenten an Apothekerinnen und Apotheker abgeben. Dieses Urteil hat der Europäische Gerichtshof gefällt. Nur Ärztinnen und Ärzte dürften solche Gratismuster von rezeptpflichtigen Medikamenten erhalten. Denn diese seien auch berechtigt, solche Medikamente zu verschreiben, heisst es im Urteil des EuGH. Über die Frage hatten die beiden Pharmafirmen Novartis und Ratiopharm über mehrere Instanzen gestritten. Anders sehe es dagegen bei Medikamenten aus, die nicht verschreibungspflichtig seien, heisst es im Urteil des Europäischen Gerichtshofs.
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