EuGH: Arbeitszeiterfassung ist Pflicht
Arbeitgeber in allen EU-Staaten sind nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs EuGH verpflichtet, die Arbeitszeiten aller ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Nur so lasse sich überprüfen, ob zulässige Arbeitszeiten eingehalten würden. Anders könnten die entsprechenden EU-Richtlinien und die EU-Grundrechtecharta nicht garantiert werden, urteilten die Richter in Luxemburg. Auch Tätigkeiten wie Heimarbeit oder Aussendienst müssten künftig registriert werden, etwa über Apps oder eine elektronische Erfassung am Laptop. Im konkreten Fall hatte eine spanische Gewerkschaft gegen die Deutsche Bank geklagt.
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