EU-Urheberrechtsreform ist rechtens
Die EU-Urheberrechtsreform ist laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshof EuGH rechtmässig. Das Gericht hat eine von Polen erhobene Klage abgewiesen, wie es in einer Mitteilung schreibt. Die Reform sieht u.a. vor, dass Plattformbetreiber wie Youtube prüfen, welche Inhalte Nutzerinnen und Nutzer hochladen. Das soll sicherstellen, dass keine Urheberrechte verletzt werden. Die Prüfung kann zum Beispiels mittels sogenannter Uploadfilter erfolgen. Polen hatte gegen diesen Teil der Reform geklagt, weil er die freie Meinungsäusserung und Informationsfreiheit verletze. Der EuGH sieht das anders: Die Reform sehe Garantien vor, um diese Grundrechte zu gewährleisten.
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