ETH-Professorin erhält acht Monatslöhne
Die Kündigung einer ETH-Professorin Mitte 2019 war weder missbräuchlich noch geschlechterdiskriminierend, urteilt das Bundesverwaltungsgericht. Die jahrelange Untätigkeit der ETH Zürich habe aber zur Kündigung beigetragen, weil vor der Entlassung keine Mahnung erfolgt war. Die ehemalige Astronomieprofessorin erhält darum eine Entschädigung von acht Monatslöhnen. Zuvor hatten verschiedene Personen wegen des Führungsverhaltens und Schikanen der Professorin wiederholt bei der Ombudsstelle der ETH Zürich Beschwerde eingereicht, was jedoch folgenlos blieb. Erst als 2017 erneut schwere Vorwürfe gegen die Professorin erhoben wurden, leitete die ETH Abklärungen ein.
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