Der Mazedonier hat seine Tochter noch nie gesehen

Er zwang Prostituierte zum Sex – nun muss er gehen

Auf den Täter kommt zusätzlich die Zahlung von Genugtuung und Schadenersatz an seine Kinder zu. (Bild: sah)

Ein Vergewaltiger soll Ausgeschafft werden. Die entsprechende Beschwerde dagegen lehnte das Bundesgericht nun ab. Das öffentliche Interesse daran ihn abzuschieben, wiegt grösser, als sein Wunsch bei Frau und Kind zu bleiben.

Ein inzwischen 28-jähriger Mazedonier verbüsst eine dreieinhalb Jahre lange Haftstrafe wegen Vergewaltigung und Nötigung. Im Tribschen-Quartier in Luzern gabelte er mit einem Kollegen zwei mal eine Prostituierte auf, statt zu bezahlen bedrohten sie die Frauen jeweils und zwangen sie zum Sex.

Im August könnte er endlich frei kommen und seine eineinhalb-jährige Tochter erstmals sehen. Doch der Mann wird ausgeschafft. Dies bestimmte das Luzerner Kantonsgericht bei der Verurteilung.

Kritik sei unbegründet

Der Mann hat dieses Urteil vor Bundesgericht gezogen. Das  Luzerner Kantonsgericht hätte Sachverhalte willkürlich gewichtet und der Entscheid soll schlecht begründet gewesen sein. Das Bundesgericht hat diese Beschwerde abgewiesen, dies berichtet die «Luzerner Zeitung» am Freitagmorgen.

Die Kritik sei unberechtigt. Das Kantonsgericht habe sein Urteil genügend begründet, heisst es im Urteil. Wäre dem Mazedonier recht gegeben worden, wäre damit auch der Entscheid des Migrationsamtes verfallen, welches ihm die Niederlassungsbewilligung entzieht.

Das öffentliche Interesse ist grösser

Nun wird der Mann seine Tochter vorerst nicht sehen und diese muss wohl ohne ihn aufwachsen, weil er in sein Heimatland zurück muss. Der Entscheid der Behörden basiert dabei auf der Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse ihn auszuschaffen und seinem persönlichem Interesse zu bleiben.

Weil der Mazedonier noch während des Strafverfahrens an einem Raub beteiligt war (dies hat er gestanden), glaubt das Gericht nicht daran, dass er sich bessern wird. Ausserdem kann er Albanisch und seine Familie hat ein Haus in Mazedonien. Tochter und Frau kann er Besuchen und den Kontakt per Telefon pflegen, entsprechend wird das öffentliche Interesse grösser gewichtet als sein persönliches.

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