Zuger mit Beschwerde vor Bundesgericht abgewiesen

Er zockte alte Frau ab – das kommt ihn nun teuer zu stehen

Er brachte eine alte, schwerreiche Hotelerbin dazu, in sein Scheinunternehmen zu investieren und brachte sie um 39 Millionen Franken. Die Justiz zwang ihn, alles zurückzugeben. Vor Bundesgericht blitzte der Mann jetzt ab.

Er hatte einer reichen Hotelerbin durch Schwindel 39 Millionen Franken und zwei Liegenschaften abgenommen. Als die Zuger Justiz ihn zwang, diese zurückzugeben, beschritt er den Rechtsweg. Dieser dauerte sechs Jahre – und ging nun zu seinen Ungunsten aus. Wie die Zuger Zeitung berichtet, ist der Schweizer mit seiner Revision vor Bundesgericht gescheitert.

Der Mann hatte die gut betuchte ältere Dame dazu gebracht, in sein Unternehmen zu investieren. Der Mann hatte der Frau vorgegeben, eine äusserst fortschrittliche Solarzelle zu produzieren. Die Frau, offenbar geleitet von romantischen Gefühlen, kaufte ein Viertel des Unternehmens für 39 Millionen auf und überschrieb dem Hochstapler insgesamt zwei äusserst wertvolle Immobilien.

In Revision wegen verpasster Frist

Der Mann musste die gesamte Summe sowie die Liegenschaften zurückgeben, nachdem die Frau ihm auf die Schliche gekommen war und eine Rückabwicklung des Kaufvertrags wegen Täuschung forderte. Dies focht der Mann nun vor Bundesgericht an. Seine Begründung: Die Frau hätte lange vor der Anfechtung des Vertrags gewusst, dass die verkauften Aktien keinen oder nur geringen Wert hätten und sie hätte die gültige Beschwerdefrist verstreichen lassen.

Das Bundesgericht ging nicht auf den Mann ein. Er muss nun die Verfahrenskosten von 100’000 Franken tragen. Die Hotelerbin starb 2011 im Alter von 89 Jahren.

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