EO-Anspruch endet mit Sessionsteilnahme
Die Mutterschaftsentschädigung nach einer Geburt endet mit der Teilnahme am Parlamentsbetrieb vorzeitig. Zu dem Schluss kommt das Bundesgericht im Fall der GLP-Nationalrätin Katrin Bertschy. Die Ausgleichskasse verneinte einen weiteren Anspruch auf Entschädigung, nachdem die sonst selbständig Erwerbende 2019 an der Frühlingssession teilgenommen hatte. Bertschys Kind kam Ende 2018 zur Welt. Die Ausgleichskasse forderte einen Teil der Zahlungen zurück. Das Bundesgericht geht zwar mit Bertschy einig, dass beim Nationalratsmandat nicht das Erzielen eines Einkommens im Vordergrund stehe. Die politische Tätigkeit stelle aber eine volle Arbeitsleistung dar, die abgegolten wird.
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