Entscheid zum Gesundheitswesen
Die Kosten bei der Langzeitpflege sollen künftig im Grundsatz von den Kantonen und den Krankenkassen gemeinsam getragen werden. Das hat der Nationalrat entscheiden.
Dass ambulante und stationäre Leistungen für die Gesundheitsversorgung künftig einheitlich finanziert werden sollen, hat das Parlament bereits beschlossen. Bei der Langzeitpflege war die einheitliche Finanzierung bis anhin umstritten.
Das soll sich nun ändern. Der Nationalrat ist nach längeren Beratungen im Grundsatz dem Ständerat und dem Bundesrat gefolgt. Er stellt aber auch Bedingungen, etwa Kostentransparenz im Pflegesektor.
Quelle:swisstxt