Entschädigung für Spiess-Hegglin
Wegen vier persönlichkeitsverletzender Artikel muss der Verlag Ringier der früheren Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin fast 310’000 Franken des Gewinns herausgeben. Das hat das Zuger Kantonsgericht festgelegt.
Zu den 310’000 Franken kommen noch fünf Prozent Zins während rund zehn Jahren hinzu und eine Entschädigung von knapp 112’500 Franken. Bei der Schätzung des Gewinns folgte das Gericht mehrheitlich der Forderung von Spiess-Hegglin. Ringier hat angekündigt, das Urteil anzufechten.
Zum Verfahren vor dem Zuger Kantonsgericht kam es durch die Berichterstattung des «Blick» über die Zuger Landammannfeier von 2014.
Quelle:swisstxt