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Ehen länger ungültig erklären können

Wer minderjährig verheiratet wurde, soll künftig besser geschützt werden. Der Bundesrat will, dass die Gerichte Ehen mit Minderjährigen länger für ungültig erklären können. Er hat nach der Vernehmlassung eine entsprechende Botschaft an das Parlament verabschiedet, wie er mitteilte.

Laut geltendem Recht können Ehen mit minderjährig Verheirateten nicht mehr für ungültig erklärt werden, wenn die betroffene Person mit 18 Jahren volljährig geworden ist. Künftig soll dies bis zum 25. Geburtstag möglich sein.

Zwischen 2013 und 2017 zählten die   Behörden in der Schweiz rund 350 Verdachtsfälle ungültiger Ehen wegen Zwang oder Minderjährigkeit.

Quelle:swisstxt
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