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Peter Marti soll die Strafanzeige wegen wiederholter Verletzung des Amtsgeheimnisses während der Inspektion zum Fall Crypto AG prüfen. Die Anzeige war von den Geschäftsprüfungskommissionen eingereicht worden.
Obwohl das Strafverfahren im Fall Crypto AG eingestellt ist (zentralplus berichtete), beschäftigt es den Bund noch weiter. Denn die Geschäftsprüfungskommissionen der Eidgenössischen Räte haben im November eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses eingereicht.
Dies, weil in der Verwaltungskonsultationsphase mehrfach Informationen aus dem vertraulichen Entwurf des Inspektionsberichts zum Fall an einzelne Medien gelangt waren (zentralplus berichtete). Gemäss den Kommissionen führte dies zu einem schwerwiegenden institutionellen Schaden, wie es in einer Mitteilung des Bundes heisst.
Normalerweise wäre in einem solchen Fall die Bundesanwaltschaft zuständig. Doch diese hatte während der Konsultationsphase ebenfalls Teile des Berichts zur Stellungnahme erhalten. Deshalb wird nun ein ausserordentlicher Staatsanwalt eingesetzt. In diesem Fall soll Peter Marti die Überprüfung vornehmen. Er ist ehemaliger Präsident der I. Strafkammer des Zürcher Obergerichts. Bevor er Richter wurde, war Marti rund zwanzig Jahre lang als Bezirksanwalt tätig.
Hintergrund dieser Ermittlungen ist einer der grössten Spionagefälle des 20. Jahrhunderts. Die Crypto AG mit Sitz im Kanton Zug gehörte fremden Geheimdiensten. Sie half CIA und BND mit manipulierten Geräten, Informationen zu beschaffen.