Prozess: Mann hatte seine Frau mit Messer geköpft

Ehefrau warnte Behörden vor ihrem gefährlichen Ehemann

Die Gräueltat von Kriens könnte ein Nachspiel haben. Denn die Ehefrau, die von ihrem Mann brutal ermordet worden war, hatte angeblich vor der Tat auf die Gefährlichkeit des Mannes bei den Behörden aufmerksam gemacht. Ohne Erfolg.

Schuldig: So lautet das Verdikt des Luzerner Kantonsgerichts für den brutalen Mord an einer Syrerin im Jahr 2014. Die Richterin sprach von einer «Schlachtung wie an einem Tier». Dennoch sprach sie gegen den 42-jährigen syrischen Ehemann und Cousin keine lebenslange Haftstrafe aus (zentralplus berichtete).

Wie die «Zentralschweiz am Sonntag» nun berichtet, hatte sich das Opfer lange vor der Ankunft ihres Mannes vor ihm gefürchtet. Deshalb wollte sie mit Hilfe der Caritas vermeiden, dass ihr Mann, der später als sie in die Schweiz gelangte, ebenfalls dem Kanton Luzern zugewiesen wurde.

Ausnahmefälle durchaus möglich

Doch ohne Erfolg. Das Staatssekretariat für Migration lässt wissen, dass bei der Kantonszuweisung grundsätzlich die «Einheit der Kernfamilie» gewahrt werde. Dabei gibt es durchaus Ausnahmefälle. Zum Beispiel, wenn eine Gefährdung vorliegt. Es ist unklar, warum dies in diesem Fall nicht berücksichtigt wurde.

Im Fall des bestialischen Mordes an der 21-jährigen Akilah* in Kriens fand am Freitag die Hauptverhandlung in einem vollen Gerichtssaal statt (zentralplus berichtete). Am Vormittag wurde der Tatverdächtige Ibrahim* mit Jahrgang 1975 vom Gericht befragt. Das Gericht sprach Ibrahim im Anschluss an die Verhandlung des Mordes schuldig und verurteilte ihn zu einer zwanzigjährigen Haftstrafe. Die Richterin sprach von einer schrecklichen Bluttat. Den Antrag der Verteidigung auf ein weiteres Tätergutachten wies sie ab.

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