EGMR-Urteil gegen Schweizer Behörden
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR hat die Beschwerde einer Mutter gutgeheissen, deren Sohn 2014 auf dem Polizeiposten Urdorf/ZH Suizid beging. Der damals 40-jährige Mann war unter Alkohol- und Medikamenteneinfluss und äusserte seine Suizidgedanken gegenüber Polizisten und seiner Mutter, die auch anwesend war. Trotzdem wurde er in eine nicht überwachte Zelle gebracht. Nach dem Suizid gab es keine Untersuchung zum Fall. Eine Strafuntersuchung hätte stattfinden müssen, so der EGMR. Es gebe ausreichend Hinweise für allfällige strafbare Handlungen, da der Mann hätte beaufsichtigt werden müssen.
Quelle:swisstxt