EFV: Rettungsschirm ist nicht gratis
Die drei systemrelavanten Stromkonzerne der Schweiz können den Rettungsschirm zur Sicherung der Liquidität nur unter strengen Auflagen beanspruchen. Ein Risikozuschlag wird fällig und sie müssen schon vor Inanspruchnahme weitreichende Transparenzvorschriften erfüllen. Die Kredite seien so ausgestaltet, dass sich die Unternehmen möglichst schnell eine neue Finanzierung suchten, sagte Sabine D’Amelio-Favez, Direktorin der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV). Der Überbrückungskredit sei an strenge Bedingungen geknüpft: Mit marktüblicher Verzinsung von 1 Prozent im Monat bis 2 Prozent im Jahr. Dazu ein Risikozuschlag von 4 bis 8 Prozent und 1 Prozent für die Nachrangigkeit.
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