Der Ebikoner Arzt und bekannte Massnahmensekptiker, will vor Gericht gegen den Entzug seiner Praxisbewilligung kämpfen. An einer unbewilligten Demo solidarisierten sich zuletzt mehrere hundert Personen mit dem umstrittenen Arzt.
Der Fall hat national für Schlagzeilen gesorgt: Einem Arzt aus Ebikon ist mit sofortiger Wirkung die Bewilligung entzogen worden. Dies, nachdem er Maskenatteste ausgestellt hatte, ohne die Patienten vorher zu suchen und in seiner Praxis arbeitete, ohne eine Schutzmaske zu tragen (zentralplus berichtete). Der Entzug der Bewilligung löste letzten Montag eine unbewilligte Demonstration aus, bei welche die Polizei aber nicht eingriff (zentralplus berichtete).
Das Kantonsgericht bestätigt nun auf Anfrage von zentralplus, dass der besagte Arzt gegen den Bewilligungsentzug eine Beschwerde eingereicht hat. Sprich: Sich dagegen zur Wehr setzt. Eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde hat grundsätzlich aufschiebende Wirkung, so dass es dem Arzt bis zum Abschluss erlaubt wäre, weiterzuarbeiten.
Die Vorinstanz kann die aufschiebende Wirkung jedoch entziehen, was im besagten Fall offenbar gemacht wurde. In dieser Konstellation kann beim Kantonsgericht die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung verlangt werden. Ob dies im vorliegenden Fall von dem Arzt beantragt wurde – dazu gibt das Kantonsgericht wegen des laufenden Verfahrens keine Auskunft.
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Roli Greter, 06.03.2021, 20:21 Uhr Zwei mal Bravo!
Einerseits für die eingereichte Beschwerde von Herrn Heisler, anderseits für den (endlich) korrekt verwendeten Begriff Massnahmenskeptiker.👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runterlucifer, 07.03.2021, 03:54 Uhr dieser arzt ist eine gefahr für den sozialen frieden und unsere gesundheit.
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Andy Bürkler, 06.03.2021, 10:36 Uhr Ich wünsche diesem Arzt viel Mut und Energie, gegen die Behördenwillkür vorzugehen.
Generell muss jetzt die Politik dringend zurückgepfiffen werden, sonst gewöhnen die sich an Willkür und Kompetenzüberschreitungen und das darf auf keinen Fall geschehen.👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runterMike Litoris, 06.03.2021, 12:15 Uhr Alleine die Verteilung von Dispensen ohne vorherige Konsultation, rechtfertigt meiner Meinung nach einen Entzug der Bewilligung. Was verteilt denn dieser Arzt sonst noch so über geltende Vorschriften hinweg?
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