Ebikon bekommt ein neues Zentrum

Ebikon ist mit derzeit 13‘000 Einwohnern stark gewachsen. Um die Lebensqualität weiter zu steigern, hat die Gemeinde Ebikon darum einen Masterplan ausgearbeitet.

Hauptbestandteile dieses Masterplans seien laut Mitteilung der Gemeinde der Städtebau und der öffentliche Raum im Zentrum. Mit der Nutzungsplanung erhalten die Grundeigentümer ein darauf aufbauend verbindliches Regelwerk und konkrete bauliche Bestimmungen. Bei der Nutzungsplanung kann die Bevölkerung mitwirken.

Die letzte grössere Ortsplanungsrevision der Gemeinde Ebikon wurde im Februar 1995 von der Gemeindeversammlung beschlossen. Aufgrund des neuen kantonalen Planungs- und Baugesetzes sowie des ausgearbeiteten Masterplans sei für den Ebikoner Gemeinderat jetzt der optimale Zeitpunkt gekommen, die Nutzungsplanung an die heutigen Bedürfnisse anzupassen.

Denn besonders die Bestimmungen im Zentrum von Ebikon würden aufgrund des Masterplans Änderungen erfahren: So sollen im Kern nicht mehr nur ein, sondern doppelte Attikageschosse möglich sein. Ausserdem sollen in neu umrissenen Gebieten Bauten bis 30 Meter und vereinzelt auch bis 50 Meter möglich sein. «Das Ortszentrum soll so baulich besser erkennbar sein und im Kontrast zum alten Kern des Kirchenbezirks stehen», sagt Peter Schärli, Gemeinderat Ressort Bau.

Öffentlichen Raum attraktivieren

Gestützt auf die Bevölkerungsbefragung 2013 habe der Gemeinderat in seiner Strategie beschlossen, den öffentlichen Raum qualitativ aufzuwerten. Zu den Zielen gehören unter anderem die Gestaltung und Aufwertung der Kantonsstrasse sowie die Weiterentwicklung des Zentrums mit öffentlichen Freiräumen. Auch der Ausbau des öffentlichen Verkehrs und die Weiterentwicklung von Velo- sowie Fussverbindungen sind Bestandteil. Der Masterplan Ebikon unterstütze diese Entwicklungen als planerische Grundlage für die nächsten 20 bis 30 Jahre.

«Die Umsetzung erfolgt schrittweise durch die Grundeigentümer in Zusammenarbeit mit der Gemeinde bei Bauprojekten», erklärt Schärli. «Bestandteile der Nutzungsplanung sind der Zonenplan und das Bau- und Zonenreglement. Somit ist die Nutzungsplanung für die Grundeigentümer das verbindliche Regelwerk für bauliche Massnahmen», führt Schärli weiter aus.

Bevölkerung wirkt mit

Die Vorlage für die revidierte Nutzungsplanung haben der Gemeinderat, die Planungs-, Umwelt- und Energiekommission (PUEK) und die Verwaltung gemeinsam mit der Firma Planteam S AG erarbeitet. Die Vorlage befindet sich in der kantonalen Vorprüfung. Parallel dazu findet die öffentliche Mitwirkung statt. Ab dem 25. September bis am 20. November 2015 haben alle die Möglichkeit, schriftlich Stellung zur revidierten Nutzungsplanung zu nehmen. Die Unterlagen sind via Website der Gemeinde Ebikon oder auf der Gemeinde in der Abteilung Planung&Bau einsehbar. Die Eingaben sind nicht rechtsverbindlich, sie werden in einem Mitwirkungsbericht aufgearbeitet und fliessen in die weitere Bearbeitung ein.

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