Drohnen verunsichern Bevölkerung

Die Luzerner Polizei stoppte am Sonntagabend den Pilot einer privaten Drohne. Dieser fotografierte die Stadt aus luftiger Höhe. Wie «20 Minuten» berichtet, muss der Mann nun mit einer Anzeige rechnen. Einen konkreten Straftatbestand konnte ihm die Polizei offenbar aber nicht angeben.

Urs Wigger, Mediensprecher der Luzerner Polizei, meinte gegenüber dem Onlineportal: «Jemand rief uns an, da er sich durch die Drohne belästigt fühlte.» Es müsse nun aber zuerst abgeklärt werden, ob eine strafbare Handlung vorliege und es allenfalls zu einer Anzeige komme. Bereits im Februar kam es in Luzern zu einem ähnlichen Fall, als das Unternehmen energie wasser luzern (ewl) mit einer Drohne Aufnahmen von Fassaden machte.

Für eine Drohne, die über 30 Kilogramm wiegt, braucht es eine Bewilligung vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl). Flüge selber sind jedoch nicht bewilligungspflichtig. Allgemein herrscht derzeit eine Unsicherheit, was mit Drohnen erlaubt ist und was nicht. Sowohl auf kantonaler wie auf Bundesebene fehlen entsprechende Gesetze, die den Einsatz von Drohnen regeln.

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