Über 50'000 Arbeitsstunden für die Polizei

Drogendelikte kosten den Kanton Luzern jährlich 7 Millionen Franken

Unter anderem solche Kokainportionen werden von der Polizei immer wieder beschlagnahmt.

(Bild: Luzerner Polizei)

7,2 Millionen Franken. So viel kostete der Straf- und Massnahmevollzug für begangene Drogendelikte den Kanton Luzern in den Jahren 2010 bis 2016 im Durchschnitt. Dies geht aus einer Antwort des Regierungsrates auf eine parlamentarische Anfrage von Kantonsrat Hans Stutz (Grüne) hervor, welche die Regierung am Dienstag veröffentlichte. Der Parlamentarier geht aber von noch höheren Kosten aus.

Hans Stutz forderte in seiner Anfrage konkrete Zahlen zur Belastung der Luzerner Polizei für die Behandlung von Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Laut Stutz würden Drogen durch das geltende Gesetz übermässig kriminalisiert – mit unangenehmen Folgen sowohl für die Konsumenten wie auch für den Kanton.

Kosten höher als Nutzen?

Grüne-Kantonsrat Hans Stutz.

Grüne-Kantonsrat Hans Stutz.

«Die Kriminalisierung der Drogen verursacht heute mehr Kosten als die Drogen selbst», schreibt Hans Stutz in der Anfrage. Das durch Verbote angestrengte Ziel der Abstinenz von kriminalisierten Drogensubstanzen führe zu Elend, Beschaffungskriminalität und gefüllten Gefängniszellen, so der Kantonsparlamentarier.

«Gemäss der polizeilichen Kriminalstatistik verursachte das Betäubungsmittelgesetz im Jahr 2016 im Kanton Luzern insgesamt 2564 Straftaten», so Stutz. Auch wenn gegenüber dem Vorjahr zwar ein Rückgang von 13 Prozent festzustellen sei, führe dies weiterhin zu einer grossen Arbeitsbelastung für die Polizei.

Über 50’000 Stunden Aufwand

Bei der Kriminalpolizei fielen 2016 für die Bearbeitung von Drogendelikten insgesamt 51’473 Arbeitsstunden an, so die regierungsrätliche Antwort. Die Kriminalpolizei behandelt die Fälle in den Fachgruppen Betäubungsmitteldelikte, Fahndung, allgemeine Kriminalität sowie Jugend und Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Die insgesamt aufgewendeten personellen Ressourcen machten laut dem Regierungsrat 2016 rund vier Prozent der gesamthaft geleisteten Einsätze des Polizeikorps aus.

Knapp 21’000 Vollzugstage

Wenn für das Jahr 2016 alle Fälle in Betracht gezogen werden, bei denen mitunter auch Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz Teil des Vergehens sind, fielen im Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2016 fast 21’00 Vollzugstage an. Darunter gut 15’000 im Straf- und rund 5’700 im Massnahmevollzug. Die Kosten von 7,2 Millionen Franken teilen sich wie folgt auf: 4,3 Millionen wurden für den Strafvollzug aufgewendet, 2,9 Millionen für den Massnahmevollzug.

«In den wenigsten Fällen basieren Verurteilungen und Vollzug ausschliesslich auf einem Delikt gegen das Betäubungsmittelgesetz», so der Regierungsrat weiter. In der Regel würden weitere oder hauptsächliche Strafbestände vorliegen, die nicht gegen das Betäubungsmittelgesetz vertossen. Diese würden von den Strafvollzugsbehörden indes nicht aufgeschlüsselt

Aussagen zu Verurteilungen aufgrund von Verstössen ausschliesslich gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie zu den entsprechenden Kosten lassen sich laut dem Regierungsrates folglich keine treffen. Dasselbe gelte für den Aufwand für die Verfolgung und Aufklärung von Beschaffungsdelikten.

Effektive Kosten wohl höher

Um die effektiven Kosten der Drogendelikte, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, aber abschätzen zu können, müsste der Aufwand für die geleisteten Arbeitsstunden ebenfalls miteinbezogen werden, so Kantonsrat Hans Stutz. «Die Anzahl Arbeitsstunden entspricht in etwa dem Pensum von 26 Vollzeitstellen», rechnet er vor.

Bei Lohnkosten von gut 120’000 Franken pro Vollzeitstelle inklusive der vom Kanton getragenen Sozialleistungen mache dies jährlich zusätzlich über drei Millionen Franken aus, so Stutz. Die effektiven Kosten liegen laut Stutz› Berechnung also bei über zehn Millionen Franken.

Themen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


1 Kommentar
  • Profilfoto von Hans Stutz
    Hans Stutz, 16.01.2018, 15:24 Uhr

    Zum Titel: Das Betäubungsmittelgesetz kommt den Kanton Luzern einiges teurer zu stehen. Neben den 7.2 Millionen für den Strafen- und Massnahmevollzug kommen – unter anderem – noch die Lohnkosten der 51’473 Arbeitsstunden, das sind in etwa 26 Vollzeitstellen. Macht (inklusive der Sozialabgaben) noch einmal mehr als drei Millionen.
    Und das ist immer noch nicht alles, weiter kommen die Kosten der Gerichtsverfahren etc. etc. Oder anders ausgedrückt: Das Betäubungsmittelgesetz und damit die Drogenprohibition verursachen hohe staatliche Kosten, die GewinnerInnen der Drogenprohibition sind die DrahtzieherInnen des Drogenhandels.

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
Apple Store IconGoogle Play Store Icon