Doppelter Sieg für Bundesanwaltschaft
Der Entscheid des Bundesgerichts sei ein entscheidender Sieg für die Bundesanwaltschaft, sagt Gerichtskorrespondentin Sibilla Bondolfi.
In Zukunft müssten dschihadistische Messerstecherinnen und -stecher mit einer härtere Strafe rechnen als solche, die jemanden aus einem anderen Grund niederstechen, zum Beispiel aus Eifersucht.
Für die Bundesanwaltschaft sei dies doppelt erfreulich. So habe sie diese grundsätzliche Frage vom Bundesgericht klären lassen wollen, um eine Leitlinie für künftige Fälle zu haben. Und nun habe sie vom Bundesgericht auch noch auf ganzer Linie Recht bekommen.
Quelle:swisstxt