Dokumentherausgabe im Grundsatz gratis
Dokumente des Bundes sind grundsätzlich öffentlich und können eingesehen werden, etwa von interessierten Bürgerinnen und Bürgern oder Medienschaffenden. Nun hat sich das Parlament darauf geeinigt, was die Herausgabe dieser Dokumente kosten darf: Grundsätzlich ist diese in Zukunft kostenlos. In Ausnahmefällen, wenn eine Anfrage besonders viel Aufwand generiert, können aber Gebühren verrechnet werden, und zwar ohne Obergrenze. Bundesrätin Karin Keller-Sutter betonte in den Verhandlungen, schon heute würden nur in einem von 50 Fällen überhaupt Gebühren verrechnet.
Quelle:swisstxt
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