Nachahmen bald verboten

Die Zuger Kirschtorte ist nun auch in der EU geschützt

Eine Torte mit Pfiff. In einer Zuger Kirschtorte müssen mindestens vier Gewichtsprozente Alkohol enthalten sein. (Bild: zvg)

Die Zuger sind stolz auf ihr alkoholhaltiges Gebäck. Seit dem 1. November ist der Begriff «Zuger Kirschtorte» auch in der EU geschützt – bis die Regelung in Kraft tritt, dauert es aber noch zwei Jahre.

Am Montag gab das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) bekannt, dass man sich mit Brüssel geeinigt hat und dass die Bezeichnung «Zuger Kirschtorte» nun auch in der EU rechtlich geschützt ist. Die Schutzbezeichnung nennt sich geschützte geografische Angabe (GGA).

Unter die GGA fallen laut BLW traditionelle landwirtschaftliche Produkte, deren Qualität vor allem durch ihre regionale Herkunft bestimmt sind.

Somit ist die Zuger Kirschtorte nun «in der EU gegen jegliche Nachahmung oder missbräuchliche Verwendung geschützt», wie das BLW schreibt. Noch aber dürfen Zuger Kirschtorten in der EU hergestellt werden – es gilt eine Übergangsfrist bis 2023.

Nebst der Zuger Kirschtorte wurden gleichzeitig auch der «Jambon cru du Valais» (Walliser Rohschinken) und «Lard sec du Valais» (Walliser Trockenspeck) geschützt – bei diesen beiden tritt die neue Regelung aber per sofort in Kraft.

Über die Zuger Kirschtorte

Die Zuger Kirschtorte wurde 1915 von Heiri Höhn erfunden. 1943 übergab er das Geschäft an seinen Chefkonditor Jacques Treichler. Die Konditorei Treichler besteht bis heute und führt ihr Geschäft am Bundesplatz in Zug.

Die runde und mit Puderzucker bestäubte Torte besteht aus einem hellen, mit Kirschsirup getränkten Bisquit, einer Kirschcreme und einem Japonaisboden.

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