Deutsches Gericht befiehlt Einzel-Gassi
Eine Hundehalterin in Deutschland darf mit ihren drei Berner Sennenhunden nur noch einzeln Gassi gehen. Eine entsprechende Anordnung der Stadt Krefeld hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht im Kern bestätigt. Allerdings kam es in einem Punkt zu einer Änderung: Wenn ihr Mann mitkommt und zwei der Tiere an der Leine führt, darf das Paar gemeinsam alle drei Tiere gleichzeitig ausführen. Die Stadt Krefeld begründet ihre Anordnung damit, dass es bereits zu zwei Vorfällen mit den Hunden gekommen sei. Dabei sei ein Hund verletzt worden. Die je 60 Kilogramm schweren Hunde namens Itschy, Fiona und Janis seien im Rudel kaum zu beherrschen.
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