Statt Fahne erbeutet, irrtümlich Teenager beklaut

Der dümmste FCL-Fan hat schon wieder Pech und muss bezahlen

Die Fans geben immer alles für ihren Verein. Dementsprechend emotional kommentieren sie auch die neusten Personalentscheide.

(Bild: Martin Meienberger/ freshfocus)

Ein FCL-Fan, der 2017 in Aarau vergeblich versucht hatte, Feldzeichen des FC Aaraus zu erbeuten, und stattdessen zwei unbeteiligte Jugendliche überfiel, focht einen Strafbefehl an. Doch schon wieder gings schief Jetzt verknurrte ihn das Bezirksgericht Aarau zu einer noch höheren Geldstrafe.

Es geschah im Februar vor einem Jahr: Drei Tage vor einem FCL-Spiel gegen den FC Aarau fuhren fünf Fans des FC Luzern in den Hauptort des Aargaus um den Anhängern des dortigen Klubs die Fahnen zu klauen. Höhnisch wollten sie die erbeuteten Feldzeichen den Aarauern beim Spiel vor die Nase halten. Doch der Saubannerzug ging schief.

Die FCL-Fans fuhren zum Brügglifeld um den FCA-Fans abzupassen, die mit dem Fancar von einem Auswärtsspiel zurückkamen. Sie hefteten sich mit dem Auto an die Fersen von zwei Velofahrern (13 und 14 Jahre alt) mit grossen Sporttaschen. Darin vermuteten sie Aaurauer Fahnen und überfielen die beiden. Zum Vorschein kam aber nur die Fussballausrüstung der Teenager, welche die mit einer Ausnahme maskierten Täter entwendeten, um sie später wegzuschmeissen (zentralplus berichtete).

Hohe Strafe und Schmerzensgeld für den Schrecken

Der Unmaskierte (32) ging später der Polizei ins Netz und verpfiff seine Mittäter. Ihm hat die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl über 23’400 Franken zugestellt. Der FCL-Fan wollte ihn jedoch nicht akzeptieren, da die Geldstrafe unbedingt ausgesprochen wurde, er aber eine bedingte Strafe wollte. 

Das Bezirksgericht Aarau hat den Anhänger des FC Luzern nun noch stärker bestraft, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet. Der Schweizer mit italienschen Wurzeln, der im Kanton Solothurn wohnt, muss nun 26’800 Franken bezahlen, plus Gerichtskosten und allenfalls fällig werdender Kosten für den Anwalt von 5000 Franken. Ausserdem muss er die Reparatur der Velos bezahlen und einem der Jugendlichen 500 Franken überweisen – wegen seelischen Schmerzen.

Es drohen neun Monate Knast

Kann der FCL-Fan nicht bezahlen, droht ihm eine Umwandung der Tagessätze in eine neunmonatige Haftstrasse. Auch den unbedingten Vollzug der Geldstrafe wollte der Richter nicht aussetzen – weil der FCL-Fan schon zweifach vorbestraft wurde. Einmal warf er als Fussballfan eine Flasche durch die Scheibe eines Zürcher Klubs, ein anderes Mal wurde er in der Lombardei mit Pyros erwischt.

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon