Definitive Absage an Patrouille Suisse

Der Luzerner Stadtrat erteilt der Flug-Show der Patrouille Suisse eine definitive Absage. In einem Postulat forderten Peter With und Joseph Schärli von der SVP den Stadtrat auf, das Gesuch nochmals zu prüfen und die Flug-Show mit allfälligen Auflagen doch noch zu bewilligen.

Der Stadtrat lehnt das Postulat aus verschiedenen Gründen ab. Man teile zwar die Auffassung der Postulanten, dass das Luzerner Fest ein Anlass sei, der viele Personen aus der ganzen Zentralschweiz anziehe. Er sehe sich jedoch – wie bei jedem grösseren Anlass – auch immer wieder gefordert, sehr sorgfältig abzuwägen zwischen den unterschiedlichen Anliegen der Veranstalter, den Wünschen des Publikums, den Interessen der Bevölkerung, der Anwohner und des Gewerbes.

Unverhältnismässige Lärmbelastung

In Bezug auf die Flug-Show vertritt der Stadtrat die Haltung, dass das attraktive Rahmen-Programm weder der Einbettung einer Vorführung der Patrouille Suisse bedürfe, noch dass die damit verbundene zusätzliche intensive Lärmbelastung als verhältnismässig eingestuft werden könne.

Zudem stütze die Stadt ihren ablehnenden Entscheid auf Überlegungen zur Nachhaltigkeit, zur Umweltverträglichkeit, den Schutz der Anwohnerschaft in dicht besiedeltem Gebiet und zusätzlichen Vorbehalten in Bezug auf das mit Flugbewegungen verbundene, sicherheitsbedingte Restrisiko.

Der Stadtrat geht davon aus, dass die mit dem Luzerner Fest verbundenen Emissionen, unter anderem durch das eingebundene grosse Feuerwerk und die Musikbands, bereits eine starke Belastung darstellen würden.

Kritische Haltung gegenüber Flugaufkommen

Schliesslich verweist der Stadtrat darauf, dass er «ganz generell bei Anlässen eine sehr zurückhaltende Praxis bei der Bewilligung grosser Feuerwerke» pflegt. So werde auch beim Lärm bezüglich Durchführungszeit und Ausrichtung der Lautsprecher auf möglichst anwohnergerechte Beschallung geachtet.

In den vergangenen Jahren habe sich der Stadtrat wiederholt und mit Konsequenz gegen eine Ausweitung des Flugaufkommens geäussert und sich für eine Entlastung der Bevölkerung hinsichtlich der Lärmbelastung eingesetzt. Eine Ausnahmebewilligung würde bedeuten, dass der Stadtrat diese grundsätzlich kritische Haltung zu vermeidbaren Flugbewegungen ablegen würde.

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