Gesamtarbeitsvertrag 2023

Das steht im neuen GAV des Zuger Kantonsspitals

Die Verhandlungsdelegation für den GAV 2023: v. l. n. r., hintere Reihe: Claudia Husmann (SBK), Matthias Winistörfer (Zuger Kantonsspital), Manuela Kalaj (Personalkommission Zuger Kantonsspital), Fabian Lusser (syna); vordere Reihe: Serge Wilhelm (Zuger Kantonsspital) Anett Neubert (Zuger Kantonsspital), Viviane Hösli (vpod), Maya Bachmann (Personalkommission Zuger Kantonsspital) (Bild: Zuger Kantonsspital)

Jetzt ist klar, wie der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für das Zuger Kantonsspital aussehen wird. Für das Personal wird sich auf den 1. Januar 2023 einiges ändern.

Schon im März hat sich das Zuger Kantonsspital mit seinen Sozialpartnern Vpod, SBK und Syna zusammengesetzt, um einen neuen GAV zu erarbeiten. Jetzt ist das Werk vollendet und es gibt einige Änderungen für die Angestellten auf das kommende Jahr.

Mehr Ferien und einen besseren Lohn

Wie das Zuger Kantonsspital, zusammen mit seinen Sozialpartnern mitteilt, erhalten alle Mitarbeitende ab dem kommenden Jahr zwei zusätzliche Ferientage. «Somit besteht neu, abhängig vom Alter, Anspruch auf 27 bzw. 32 Ferientage pro Kalenderjahr», steht in der Medienmitteilung.

Beim Lohn werden die Funktionsstruktur und die Anzahl Lohnbänder an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Auch gibt es mehr Zulagen für die Angestellten des Spitals. Der monatliche Familienbeitrag steigt und der Kreis der berechtigten Personen ist grösser. Die Dienstaltersgeschenke gibt es zwar schon. Neu erhalten die Mitarbeiter zusätzlich schon nach 5 Jahren ein erstes Dienstaltersgeschenk in Form von drei Ferientagen.

Auch der Teuerungsausgleich wird berücksichtigt. So bezahlt das Kantonsspital einen generellen Teuerungsausgleich von 2,2 Prozent, analog der Regelung für das Staatspersonal des Kantons Zug. Die GAV-Verbesserungen entsprechen laut der Mitteilung etwa 0,5 Prozent der Bruttolohnsumme.

Verwendete Quellen
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