Die Klimastrategie der Luzerner Regierung war das alles dominierende Thema der Kantonsrats-Session am Montag. Während hier noch längst nicht alles besprochen ist, hat das Parlament bereits einige andere Entscheide gefällt.
Der Luzerner Kantonsrat hat sich am Montag zum ersten Tag der Januar-Session getroffen. Die überarbeitete Klimastrategie der Regierung war das alles dominierende Thema am Montag. Schliesslich gingen über zwei Dutzend parlamentarische Vorstösse zum Planungsbericht der Regierung ein.
Der Handlungsbedarf ist im Parlament grundsätzlich unbestritten. Die Eintretensdebatte zeigte aber, dass die Vorstellungen über die zu treffenden Massnahmen weit auseinandergehen. Das Parlament führt die Klimadebatte deshalb am Dienstag fort.
Erhöhung Kinderzulagen
Im Gegensatz zur Debatte rund um den Klimabericht hat das Parlament bei anderen Themen bereits abschliessende Entscheide gefällt. Unter anderem hat der Kantonsrat der Erhöhung der monatlichen Kinderzulagen von 210 auf 250 Franken zugestimmt. Mit der Gesetzesanpassung setz das Parlament eine Änderung des Bundesrechts um. Die Zulage gilt für 12- bis 16-jährige Kinder von Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen in Berufen, die nicht in der Landwirtschaft angesiedelt sind.
Geld für Schweizer Garde und 3G-Pflicht
Weiter hat der Kantonsrat beschlossen, dass der Kanton die Renovation der Kaserne der Schweizer Garde im Vatikan finanziell unterstützen soll (zentralplus berichtete). Der Beitrag beläuft sich auf 400'000 Franken. Auch im Zuger Kantonsrat entscheidet das Parlament demnächst über einen finanziellen Beitrag an das Renovationsprojekt (zentralplus berichtete).
In eigener Sache hat sich der Kantonsrat am Montag zudem für eine strikte Zertifikatspflicht bei der Rückkehr in den Luzerner Kantonsratssaal ausgesprochen (zentralplus berichtete). Ursprünglich sollte für Kantonsräte, die weder geimpft noch genesen sind und sich vor der Session auch nicht testen lassen wollten, eine Ausnahmeregelung gelten (zentralplus berichtete). Davon sieht das Parlament nun doch ab. Bei der Rückkehr in den Kantonsratssaal gilt somit die 3G-Regel.
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