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D: Facebook darf Daten nicht verknüpfen

Facebook darf Daten von unterschiedlichen Plattformen nicht mehr miteinander verknüpfen. Das hat der deutsche Bundesgerichtshof entschieden. Bislang hatte Facebook Persönlichkeitsprofile auch mit Daten von anderen Plattformen wie Instagram oder WhatsApp erstellt. Damit habe Facebook seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, urteilte das Gericht. Das Netzwerk müsse Nutzerinnen und Nutzern eine Option geben, die Plattform zu nutzen, auch ohne, dass Daten von verschiedenen Plattformen gekreuzt werden. Das Verfahren gilt weltweit als Pionierfall. Der Entscheid gilt vorläufig, das Verfahren ist in der Hauptsache noch nicht entschieden.

Quelle:swisstxt
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