Cyberangriffe: Meldepflicht ab 1. April

Betreiber von kritischen Infrastrukturen, also etwa Banken, Stromversorger oder Bahnunternehmen, müssen einen
Cyberangriff dem Bund melden, wenn er grossen Schaden anrichten könnte.

Die neue Regelung gilt ab dem 1. April, wie der Bundesrat mitteilt. Falls diese Meldepflicht missachtet wird, kann es ab Oktober Bussen geben.

Das Parlament hatte die Änderung des Informationssicherheitsgesetzes im September 2023 angenommen. Laut dem Erlass müssen Cyberangriffe innerhalb von 24 Stunden nach deren Entdeckung an das Bundesamt für Cybersicherheit gemeldet werden, das frühere Nationale Zentrum für Cybersicherheit.

Quelle:swisstxt
Cyberangriffe: Meldepflicht ab 1. April
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