CS-PUK-Bericht gilt als Beweismittel
Der Schweizerische Anlegerschutzverein SASV fühlt sich von der CS-PUK in ihrer Klage gegen den Kaufpreis bei der Übernahme durch die UBS bestätigt.
Daher sei nun am vergangenen Freitag eine sogenannte Noveneingabe beim Handelsgericht Zürich eingereicht worden. Damit gilt der Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission PUK im Verfahren als neues Beweismittel, wie aus einer Mitteilung des Anlegerschutzvereins vom Montag hervorgeht. Der SASV vertritt mit seiner Klage früheren Angaben zufolge über 2000 ehemalige Aktionäre der Credit Suisse.
Ziel der Klage ist es, eine bessere Entschädigung für die an die UBS verkauften CS-Anteile zu erreichen.
Quelle:swisstxt