Corona: Staatshaftungsklage scheitert
Das Bundesgericht hat entschieden, dass die vom Bundesrat während der Corona-Pandemie erlassenen Massnahmen nicht widerrechtlich waren. Damit fehlt die Grundlage für einen von über 10’000 Personen beantragten Schadenersatz.
Wie bei Staatshaftungsklagen vorgesehen, konnten am Donnerstag der Anwalt der Kläger und die Vertretung des Bundes ihre Plädoyers halten. In einem ersten Verfahrensschritt ging es darum zu klären, ob die Handlungen der Behörden widerrechtlich waren oder nicht.
Der Bundesrat hatte das Schadenersatzbegehren von einem symbolischen Franken pro Klägerin und Kläger im April 2022 abgewiesen. Daraufhin gelangten die Kläger ans Bundesgericht.
Quelle:swisstxt