:focal(1000x667:1001x668)/www.zentralplus.ch/wp-content/uploads/2021/03/EA150419-H-53.jpg)
Der Bundesrat will von den Kantonen wissen, was sie von den geplanten Lockerungsschritten halten. Der Luzerner Regierung gehen sie zu wenig weit – und die Regelungen sind aus ihrer Sicht zu detailiert und damit zu komplex.
Der Regierungsrat ist mit dem vierten Öffnungsschritt des Bundes grundsätzlich einverstanden. Die aktuelle epidemiologische Lage und der Impffortschritt ermöglichen diese geplanten Lockerungen, findet auch er. Ein besonderes Anliegen ist ihm die Öffnung der Innenbereiche von Restaurants.
Es gibt aber auch Kritik aus Luzern. Nicht einverstanden ist der Regierungsrat mit dem Detaillierungs- und Komplexitätsgrad der Regelungen im Bereich Veranstaltungen und Personenansammlungen. Die Vorgaben erachtet er als kaum mehr praktikabel.
«Die Vielzahl der Unterscheidungen und Abstufungen ist für die Veranstalter und die Öffentlichkeit nur noch schwer verständlich und für die Bewilligungs- und Kontrollbehörden schwierig umsetzbar. Daher sollen die detaillierten Regelungen nach Art der Veranstaltungen und Tätigkeit aufgegeben und stark vereinfacht werden», schreibt der Regierungsrat in einer Mitteilung. So könne beispielsweise nur noch zwischen drei Personengrössen unterschieden werden (z.B. 50 / 100 / 300) und alle Veranstaltungen könnten einer dieser drei Gruppen zugeteilt werden.
Der Regierungsrat wünsche sich angesichts der aktuellen Lage und des Impffortschritts in der breiten Bevölkerung bald weitere Lockerungen im privaten Bereich – insbesondere bei privaten Veranstaltungen wie Vereinsanlässen oder Hochzeiten.
Die Homeoffice-Pflicht will die Luzerner Regierung fallen lassen und in eine Empfehlung umwandeln. Und zwar ohne dies an die Bedingung von wöchentlichen Tests zu knüpfen.
Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.